Arbeitsmedizin

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Prävention steht für unsere Arbeitsmediziner im Mittelpunkt ihrer fachlichen Leistungen. Unser Ziel ist die Vermeidung arbeitsbedingter Erkrankungen durch Abwendung vermeidbarer Belastungen und Gefährdungen im Arbeitsumfeld. Die ärztliche Tätigkeit wird dabei vom Schutzgedanken für den Arbeitnehmer geleitet, dessen Beratung im Hinblick auf ein gesundheitsgerechtes Verhalten einen hohen Stellenwert einnimmt. Wir bieten dem Arbeitgeber durch kompetente Beratung umfassende Unterstützung bei allen Fragestellungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie erforderlicher Pflicht-, Angebots- und Wunschuntersuchungen (ArbMedVV).

Arbeitsmedizinischer Dienst

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtungen, z.B. durch die Übernahme aller Leistungen zur Erfüllung:
 

  • des § 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG)
  • des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und der Verordnung zu Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
  • der arbeitsmedizinischen Betreuung durch Begehung, ärztliche Überwachung und Untersuchung sowie der Impftätigkeit
  • der Gefahrstoff- und Biostoffverordnung
  • der Vorschriften zur Untersuchung von strahlenexponiertem Personal nach Röntgen- und Strahlenschutzverordnung und ihrer Richtlinien.

 

Wir betreuen Sie "vor Ort", d.h. wir führen auf Wunsch die Vorsorgeuntersuchungen in den Räumen Ihres Unternehmens durch. Die Ausfallzeiten Ihrer Mitarbeiter können so auf ein Minimum reduziert werden. Sie werden langfristig durch den selben Betriebsarzt betreut

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Wir unterstützen Sie ...

... kontinuierlich in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, so auch bei:

  • der Schulung und Unterweisung Ihrer Mitarbeiter und der für den Gesundheitsschutz Verantwortlichen
  • Fragen des Mutter- und Jugendschutzes, des qualifikations- und altersgerechten Einsatzes im Betrieb/Unternehmen
  • der Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (Disability Management)
  • der betrieblichen Umsetzung von Gesundheitsmanagement und -förderung
  • der hygienischen Anforderungen und Bedingungen

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Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen:

Dazu gehören die in fast allen Unternehmen erforderlichen speziellen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen z. B. nach:

  • G1.2 Asbestvorsorge
  • G20 Lärm
  • G25 Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeit sowie gemäß Fahrerlaubnisverordnung
  • G26 Atemschutzgeräte
  • G35 Reisemedizin
  • G37 Bildschirmarbeitsplätze
  • G42 Biostoffverordnung
  • weiteren Grundsätzen der DGUV.
     

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Weitere Leistungen

  • Beratung bei Wiedereingliederung von Arbeitnehmern nach Rehabilitationsmaßnahmen
  • Präventionsprogramme
  • Ausrüstung für Erste Hilfe und Laiendefibrillation

Konkrete Details zur Planung und Durchführung des Leistungsumfanges, zur Termingestaltung und zum Einsatz des med. Assitenspersonals werden im Vertrag geregelt. Arbeitsmedizinische Leistungen sind nach § 14 UstG umsatzsteuerfrei (außer Einstellungsuntersuchungen).

 

Einzelheiten erfragen Sie bitte in der Abteilung Arbeitsmedizin: Tel.: 030 / 50 10 72 35.