Arbeitssicherheit

[Prüfungen durch Befähigte Personen]  [Elektrosicherheit]  [Gefährdungsbeurteilungen]

 

Die im Ingenieurverbund tätigen Dienstleister beraten Sie bei der betrieblichen Umsetzung der gesetzlichen Forderungen des Arbeits- und Brandschutzes durch "Gerichtsfeste Organisation" Ihrer Betriebsabläufe.

Sicherheitstechnischer Dienst gemäß §§ 6 u. 19 ASiG

Zum Leistungsumfang gehören nach vertraglicher Festlegung bzw./und Einzelbeauftragung mit gesonderter Rechnungslegung:


  • sicherheitstechnische Beratung der Arbeitgeber, Führungskräfte und Mitarbeiter sowie der Betriebs- bzw. Personalräte bei der Gestaltung des betrieblichen Arbeitsschutzes.
  • Mitwirkung bei der Einführung und Umsetzung betrieblicher Managementsysteme und Betriebsvereinbarungen.
  • fachliche Beratung bei der Erarbeitung und Präzisierung der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 sowie Erstellung von Dokumentationen gemäß § 6 Arbeitsschutzgesetz.
  • Zusammenarbeit und Koordination der betrieblichen Beauftragten.

 

Technische Prüfungen durch Befähigte Personen

Planung, Überwachung, Organisation und Durchführung von technischen Prüfungen durch Befähigte Personen gemäß Arbeitsstätten- bzw. Betriebssicherheitsverordnung sowie Nachweis der Prüftätigkeit in den betrieblichen Dokumentationen.

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Elektrosicherheit

Wir übernehmen für Sie die:

  • Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel und der ortsfesten Anlagen (nach BGV A3, GUV VA3 und Klausel 3602 der Allgemeinen Feuerversicherungsbedingungen des VdS)
  • Unterrichtung "elektrotechnisch unterwiesener Personen" nach DIN VDE 0702 in Verbindung mit der BGV A3, GUV-V A3

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Gefährdungsbeurteilungen

Die Gefährdungsbeurteilung erfolgt auf Grundlage der jeweils aktuellsten gesetzlichen Vorschriften und Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Gefährdungsbeurteilung

Sie werden von erfahrenen Sicherheitsingenieuren  in Abstimmung mit den betrieblichen Verantwortlichen und Arbeitnehmern vor Ort erarbeitet, begründet und erforderlichenfalls präzisiert. Im Ergebnis erfolgt die ergänzende Beratung und ggf. erforderliche Untersuchung durch die Arbeitsmediziner/Arbeitspsychologin.


Die Schlussfolgerungen werden durch kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen und konkrete Verantwortlichkeiten/Untersuchungs- und Prüftermine etc. untersetzt. Für alle gewonnenen Erkenntnisse gewährleisten wir vollständigen Datenschutz.

Die Zielstellung ist eine aussagefähige, leicht verständliche Dokumentation der Gefährdungen der einzelnen Arbeitsplätze (z.B. durch Einsatz von Arbeitsmittel-Managementsoftware).

Die Beratung und Schulung zu Erarbeitungsvoraussetzungen der Gefährdungsbeurteilung ist gesondert vertraglich zu vereinbaren und kostenpflichtig.

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Leitender Sicherheitsingenieur 

Herr Ing.-Päd. M. Conrad
Krisen- und Notfallmanager (BdSI)

Qualitätsmanagementbeauftragter

Herr Dipl.-Ing. U. Klaassen

 

Einzelheiten erfragen Sie bitte in der Abt. Arbeitssicherheit: Tel.: 030 / 50 10 72 20