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Arbeitssicherheit[Prüfungen durch Befähigte Personen] [Elektrosicherheit] [Gefährdungsbeurteilungen]
Die im Ingenieurverbund tätigen Dienstleister beraten Sie bei der betrieblichen Umsetzung der gesetzlichen Forderungen des Arbeits- und Brandschutzes durch "Gerichtsfeste Organisation" Ihrer Betriebsabläufe. Sicherheitstechnischer Dienst gemäß §§ 6 u. 19 ASiG Zum Leistungsumfang gehören nach vertraglicher Festlegung bzw./und Einzelbeauftragung mit gesonderter Rechnungslegung:
Technische Prüfungen durch Befähigte PersonenPlanung, Überwachung, Organisation und Durchführung von technischen Prüfungen durch Befähigte Personen gemäß Arbeitsstätten- bzw. Betriebssicherheitsverordnung sowie Nachweis der Prüftätigkeit in den betrieblichen Dokumentationen. ElektrosicherheitWir übernehmen für Sie die:
GefährdungsbeurteilungenDie Gefährdungsbeurteilung erfolgt auf Grundlage der jeweils aktuellsten gesetzlichen Vorschriften und Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). ![]() Sie werden von erfahrenen Sicherheitsingenieuren in Abstimmung mit den betrieblichen Verantwortlichen und Arbeitnehmern vor Ort erarbeitet, begründet und erforderlichenfalls präzisiert. Im Ergebnis erfolgt die ergänzende Beratung und ggf. erforderliche Untersuchung durch die Arbeitsmediziner/Arbeitspsychologin.
Die Beratung und Schulung zu Erarbeitungsvoraussetzungen der Gefährdungsbeurteilung ist gesondert vertraglich zu vereinbaren und kostenpflichtig. Leitender Sicherheitsingenieur
Herr Ing.-Päd. M. Conrad QualitätsmanagementbeauftragterHerr Dipl.-Ing. U. Klaassen
Einzelheiten erfragen Sie bitte in der Abt. Arbeitssicherheit: Tel.: 030 / 50 10 72 20
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